SO  KÖNNEN  SIE  IHRE  STEUERLICH  BEGÜNSTIGTE  SPENDE
ab  01.01.2017  ABSETZEN:

Die nachfolgend beschriebene Änderung gilt für unselbständig Erwerbstätige und wird im Zuge der Einführung der  „Automatischen Arbeitnehmerveranlagung“  mit Wirksamkeit ab 01.01.2017 eingeführt.  Ihre Spenden werden dann automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt.

Unser Verein „Kinderhilfe-ohne-Grenzen“ ist verpflichtet gemeinsam mit der Meldung Ihrer Spende auch Ihren Vornamen, Familiennamen und Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)  in korrekter Schreibweise (wie in Geburtsurkunde oder Meldezettel)  an das Finanzamt zu übermitteln.

Obige Daten werden von uns über „Finanz online“ weitergeleitet und Sie bekommen einen entsprechenden Steuervorteil automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) gut geschrieben.

Anonyme Spenden und Spenden mit unvollständiger Angabe von Name oder Geburtsdatum können von unserem Verein nicht in korrekter Weise an das Finanzamt gemeldet werden.

Eine Meldung einer Spende Ihrerseits an das Finanzamt ist wegen der entsprechenden Gesetzesänderung nicht mehr möglich.

Um den Steuervorteil bei Ihren zukünftigen Spenden nutzen zu können, teilen Sie uns bitte Ihre Daten – Vorname, Familienname und Geburtsdatum – mit:
e-mail:    verein@kinderhilfe-ohne-grenzen.at
Postadresse: 2340 Mödling, Hauptstrasse 42a/2/2
Tel.:      +43 664 941 2449

Bitte weiters beachten:

Als Nachweis Ihrer Spende bewahren Sie Ihre Belege auf (Überweisung, Einzahlung, Kontoauszug)

Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf dem Beleg ausgewiesen ist.